Das
Grafenbegängnis
600 Jahre Dankbarkeit
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Seit nunmehr 600 Jahren wird alljährlich zu Michaelis,
dem 29. September, eine Fahrt zum Kölner Dom gemacht, um am Grab
von Graf Gottfried IV einen Kranz niederzulegen. Eine Delegation der Stadt
bedankt sich damit bei einem Wohltäter der Stadt, der Neheim in einer
seiner letzten Regierungshandlungen am 29. Juni 1363 einen 925 Morgen
grossen Wald schenkte. Für diese Grosszügigkeit bat der Graf
um ewiges Andenken an ihn und seine Frau Anna, verbunden mit einem Gottesdienst,
einem geseligen Gelage ("Donatorenmahl") und der Verteilung
von "Stütchen", kleinen Weisswecken, an alle Kinder unter
14 Jahren. Gottfried aber verkaufte seine gesamte Grafschaft an das Erzbistum
Köln und ging in Rente. Er ist als einziger weltlicher Fürst
im Kölner Dom begraben, eine hohe Würde, die er sich mit der
Übergabe seines Besitzes zusichern liess.
Schenkungsurkunde des Stadtwaldes
Wir, Gottfried, Graf zu Arnsberg, tun allen kund und bekennen offen in
diesem Briefe für Uns und Unsere Erben, daß Wir mit ihrer gütlichen
Einwilligung und ganzer Vollmacht auf lautere Weise durch diesen Brief
um Gottes Willen und zum Troste und Heile Unserer Seele sowie der Seelen
Annas, Unserer ehelichen Hausfrau, und all Unserer Voreltern, den Hohensundern,
den Vitiksundern, die Grevenheide und das Donnerscheidt mit allem Nutz
und Zubehör, wo das auch gelegen ist, Unserer Stadtgemeinde Neheim
gegeben haben und geben, um damit Unsere vorgenannte Stadt zu befestigen
und zu bessern nach ihrer Macht; und wir wollen nicht, daß jemand
Unsertwegen oder gar Wir selbst sie daran hindern mit Worten oder Werken
oder irgendwelchen Dingen, was es auch sein mag.
Wir hinwiederum begehren von ihnen, und sie haben Uns dies auch gelobt,
daß sie für Uns, Unsere Ehefrau Anna und alle Unsere Voreltern
jedes Jahr zwei Begängnisse halten sollen mit Vigilien, Messen und
Commendationen, genau so, als ob Wir noch über der Erde ständen,
um die Zeit, die hiernach geschrieben steht: das erste am nächsten
Werktage nach dem zweiten Fastensonntage, das zweite am Werktage nach
Unserer Frauen Tage zu der Letzten (Mariä Geburt, 8. Sept.) und sie
sollen jedesmal 3 Mark Geldes, als in Unserer Grafschafl gang und gäbe
ist, zusammenbringen. Von diesen sollen sie eine Mark verwenden für
Licht und Mahnung, die anderen zwei Mark für eine gesellige Zusammenkunf
in dieser Zeit, zum Gedächtnis daran, daß sie das obengenannte
Gehölz von Uns bekommen haben. Zur Urkunde haben wir Unser großes
Siegel für Uns und Unsere rechten Erben an diesen Brief gehangen.
Gegeben im Jahre des Herrn 1368, am Feste des hl. Petrus (29. Juni).“
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